Die Allgemeinkanzlei mit speziellen Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten steht Ihnen für eine sachgerechte, effiziente Beratung und Vertretung zur Verfügung.
Die anwaltliche Tätigkeit ist auf eine umfassende Betreuung der Mandanten bei Rechtsberatung, Vertragsverhandlungen, Prozeßführung, Zwangsvollstreckung oder sonstiger Rechtsklärung ausgerichtet. Das breite Feld erstreckt sich auf Fragen des Wirtschaftsrechts ebenso wie auf Privat- oder Familienangelegenheiten.
In den Fachgebieten Arbeitsrecht, Sozialrecht und Familienrecht verfügen wir über die Qualifikation einer „Fachanwaltskanzlei“. Die Verleihung der Fachanwaltszulassung erfolgte durch die Rechtsanwaltskammer. Voraussetzung hierfür war die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Fachlehrgängen und nachgewiesene Fallzahlen in den Bereichen in einem überdurchschnittlichen Umfang.
Die Kanzlei arbeitet eng mit einer örtlichen Steuerberatungsgesellschaft zusammen. Durch diese Kooperation können den Mandanten auch in Steuerangelegenheiten kompetente Problemlösungen angeboten werden.